Fledermausschutz

Die meisten der 15 Fledermausarten in Schleswig-Holstein sind auf Wälder und andere gehölzbetonte Landschaften angewiesen. Natürliche Höhlen und Spalten in alten Bäumen dienen ihnen als Wochenstuben, Paarungsquartiere, Tagesschlafplätze oder Winterquartiere. Außerdem werden Wälder, Feldgehölze, Knicks oder Alleen häufig als Jagdhabitate genutzt. Die Bedeutung von Gehölzen für Fledermäuse steigt mit dem Alter der Bäume und dem Strukturreichtum der Bestände sowie mit der Vielfalt an naturnahen Lebensräumen in der Umgebung an.

Forstliche Nutzung stellt somit generell eine Gefährdung der Gehölz bewohnenden Fledermäuse dar, denn der Einschlag von Altholz vernichtet Fledermausquartiere, verhindert das Entstehen neuer Quartiere und verringert die Qualität der Jagdhabitate. Seit einigen Jahren ist eine stark zunehmende Nachfrage nach Holz zu verzeichnen, vor allem nach Brennholz. Der Holzeinschlag in Wäldern und Knicks, selbst in bislang wirtschaftlich uninteressanten Bereichen, steigt derzeit beträchtlich. Dies führt zwangsläufig zu großen Verlusten bei den Fledermäusen.

Mit dem 2008 begonnenen Artenschutzprojekt unter der Trägerschaft der Schrobach-Stiftung soll diesen Verlusten entgegengewirkt werden. Es dient dem Aufbau eines landesweiten Netzes aus Fledermaus-Lebensräumen, indem geeignete strukturreiche Wälder und Gehölzbestände mit altem Baumbestand durch Ankauf oder vertragliche Vereinbarungen gesichert werden. Neben dem landesweiten Ansatz ist dabei auch ein gezieltes Vorgehen in bekannten Verbreitungsgebieten stark bedrohter Arten wie der Großen Bartfledermaus vorgesehen.

Das vom Land Schleswig-Holstein und der BINGO!-Lotterie geförderte Projekt leistet einen Beitrag zur Umsetzung der FFH-Richtlinie, die einen guten Erhaltungszustand für alle Fledermausarten Schleswig-Holsteins vorschreibt, sowie zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention (Convention on Biodiversity, CBD Rio de Janeiro 1992). Es ist Teil des Artenhilfsprogramms Schleswig-Holsteins.