Spenden
Spende / Zuwendung
Als operative Stiftung finanziert die Schrobach-Stiftung ausschließlich Naturschutz-Vorhaben, die sie allein oder zusammen mit ihren lokalen Partnern plant und durchführt. Die vielfältigen und langfristig angelegten Projekte der Schrobach-Stiftung sind auf Spenden und Zuwendungen angewiesen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Stiftung zu unterstützen, von der nicht nur der Naturschutz profitiert, sondern auch Sie durch die Minderung Ihrer Steuerlast.
Spenden an die Schrobach-Stiftung fließen einmalig und in voller Höhe der Stiftung zu und werden entsprechend des Stiftungszwecks verausgabt. Durch Nennung einer Zweckbestimmung können Sie darüber hinaus Naturschutz-Projekte fördern, die Ihnen besonders am Herzen liegen.
Spendenkonto bei der Förde Sparkasse:
IBAN DE18 2105 0170 1002 3296 45
BIC NOLADE21KIE
Eine Spendenbescheinigung wird unmittelbar nach Eingang der Spende ausgestellt. Bitte geben Sie dafür Ihre Adresse an.
Zustiften
Mit Ihrer Zustiftung stocken Sie das Stiftungskapital – und damit auch die Erträge – der Schrobach-Stiftung auf. Da nur die Erträge des Stiftungskapitals in die Projektarbeit fließen, bleibt das Kapital auf Dauer erhalten. Anders als eine Spende, legt eine Zustiftung somit den Grundstein für eine langfristige, sichere Finanzierung von Projekten.
Stiftungsfonds
Wenn Sie ein konkretes Projekt der Schrobach-Stiftung besonders unterstützen möchten, bietet Ihnen ein Stiftungsfonds die Möglichkeit dazu. Dabei handelt es sich um eine zweckgebundene Zustiftung, d.h. Sie bestimmen die Verwendung der Fondsmittel.
Ein eigener Stiftungsfonds ist für Sie interessant, wenn
- Ihnen ein spezielles Naturschutzprojekt am Herzen liegt,
- Sie die mit der Gründung eines Stiftungsfonds verbundenen Steuervorteile nutzen möchten,
- Sie den bürokratischen Aufwand klein halten wollen
- Sie Ihre Hilfe mit Ihrem Namen verbinden möchten, um ein sichtbares Zeichen Ihres Engagements zu setzen.
Die Gründung eines Stiftungsfonds ist einfach und kurzfristig möglich. Dazu schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, das Vermögen Ihres Stiftungsfonds nach der Gründung durch weitere Zustiftungen in beliebiger Höhe aufzustocken.
Wir stellen Ihnen gern Förderbereiche entsprechend Ihrer Interessen vor und informieren Sie regelmäßig über die von Ihnen geförderten Bereiche.
Vererben
Ihr letzter Wille kann der Anfang für immerwährende Hilfe sein, die generationenübergreifend der Natur zugutekommt: Die Schrobach-Stiftung kann als Ihr Erbe eingesetzt werden, so dass Ihre letztwillige Zuwendung das Stiftungskapital mehrt und die Projekte der Stiftung beständig unterstützt.
Sie selbst legen fest, wie viel aus Ihrem Nachlass – Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien – Sie der Schrobach-Stiftung vererben und in welcher Form – Zustiftung, Spende, Treuhandstiftung – dies geschehen soll.
Ihr Erbe bzw. Vermächtnis zu Gunsten der Schrobach-Stiftung wird ungeschmälert wirksam, da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt und somit von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit ist.
Unsere Spezialisten informieren und begleiten Sie bei allen notwendigen Schritten.
Stiftung gründen / Treuhandstiftung
Sie haben die Möglichkeit, unter dem Dach der Schrobach-Stiftung eine eigene, unselbständige Stiftung ins Leben zu rufen, die ganz nach Ihren Vorstellungen gestaltet werden kann. Das Kapital Ihrer Stiftung unterstützt direkt die Schrobach-Stiftung oder eines ihrer, von Ihnen gewählten Projekte.
Von Ihrer Stiftungsidee über den Entwurf Ihrer Stiftungssatzung, der Gründung bis hin zur Verwaltung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Schrobach-Stiftung zur Seite. Sie stiften und wir kümmern uns um die Belange Ihrer Stiftung. Gemeinsam mit Ihnen und auch, wenn Sie uns Ihre Stiftung in Ihrem Testament anvertrauen. Ihr Stiftungsvermögen wird dabei vom Vermögen der Schrobach-Stiftung getrennt, treuhänderisch verwaltet. Das Steuerrecht räumt den Treuhandstiftern dieselben Rechte ein wie einer rechtsfähigen Stiftung.
Der Weg zur Treuhandstiftung:
- Sie entscheiden sich für eine Treuhandstiftung.
- Sie legen Name, Zweck und Vermögensausstattung fest.
- Die Schrobach-Stiftung wird Ihre Treuhänderin.
- Sie schließen mit der Schrobach-Stiftung einen Treuhandvertrag und formulieren das Stiftungsgeschäft.
- Die Schrobach-Stiftung beantragt die vorläufige Bescheinigung zur Steuerfreistellung bei dem Finanzamt.
- Sie übertragen das zugesagte Vermögen auf ein Treuhandkonto, das die Schrobach-Stiftung verwaltet.
Steuervorteile
Spenden
Der Staat fördert Spenden durch den allgemeinen Spendenabzug. Spenden können im Jahr der Zahlung bis maximal 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte oder 0,4 % der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter steuermindernd als allgemeiner Spendenabzug geltend gemacht werden.
Zustiftungen
Auch Zustiftungen werden vom Staat als „Sonderausgabe“ unterstützt. Nach dem aktuellen Stiftungssteuerrecht können Zuwendungen zum Stiftungskapital innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraumes bis zu 1 Million Euro steuerlich abgesetzt werden – zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug.
Testament
Auch bei testamentarischen Zuwendungen honoriert der Staat Ihre Gabe: Auf ein Erbe oder Vermächtnis, das zu Gunsten der Schrobach-Stiftung festgelegt wird, entfällt keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Ihre Zustiftung bzw. Ihr Stiftungsfonds als letzter Wille geht somit in voller Höhe in das Stiftungskapital ein.
Wenn Sie selbst geerbt haben und als Erbe die Ihnen übergebenen Vermögenswerte ganz oder teilweise innerhalb von 2 Jahren nach Erbantritt der Schrobach-Stiftung überschreiben, können Sie sich die darauf angefallene Erbschaftssteuer erstatten lassen.